Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Summen (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) von Ihrer Versicherungen zu. Um Ihnen keine Umstände zu bereiten, rechnen wir gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen. Grundsätzlich steht jedem mit einem Pflegegrad (1-5) ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zu. Dieses Budget kann je nach Wunsch, um einen Anteil des Pflegegeldes oder der Verhinderungspflege erweitert werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Ihnen zustehenden Gelder zu beantragen.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben bzw. hat, können Sie unsere Dienste dennoch in Anspruch nehmen. In diesem Falle würden direkt mit Ihnen und nicht der Versicherung abrechnen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, um aus Ihrem Budget für Sie das Maximum an Betreuungszeit zu erhalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine Termine unter zwei Stunden vereinbaren. In seltenen Fällen sind Ausnahmeregelungen jedoch nach Absprache möglich.
Wir würden uns freuen, Sie im Alltag tatkräftig zu unterstützen!
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